Behandlungspflege und Krankenpflege zu Hause

Als Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte erbracht werden.

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein*e Mitarbeiter*in der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Behandlungspflege Leistungen auf einen Blick:

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Hausarzt oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt.

Das können beispielsweise sein:

  • Versorgung von Wunden
  • Richten von Medikamenten/Verabreichen von Medikamenten
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen/Kompressionsverbänden
  • Blutzuckermessung/Blutdruckmessung
  • Legen, Versorgen und Wechseln von Katheter
  • Stomabehandlungen
  • Versorgung von Magensonden
  • Versorgung von Portsystemen
  • Anhängen von Infusionen
  • S.c / i.m Injektionen

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